Go clean. Go Green. With EVIG.

Terms & Conditions

I. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Vertragspartei des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg, Geschäftsführer: Liliana Fortich, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 155937 (im Folgenden: EV-IG GMBH).

(2) (2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EV-IG GMBH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Gutschein-/Angebotseinlösung gültigen Fassung. Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) (3) Es wurden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Dritte, die für die EV-IG GMBH tätig sind, aber nicht Mitarbeiter der EV-IG GMBH sind, sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

(4) (4) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

II. Allgemein

1. Abschluss des Vertrages

Die Darstellung von Produkten im Online-Shop oder von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „GEBÜHREN BESTELLEN“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erfolgt eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung sowie die Annahme der Bestellung durch eine automatische E-Mail. Der Kaufvertrag tritt mit dieser E-Mail-Bestätigung in Kraft.
In the event that EV-IG GMBH provides the Customer with a written offer for products and/or services, the contract comes into effect if this is accepted by the Customer (preferably in writing) within the time limit and/or if the Customer avails itself of services offered by EV-IG GMBH.

2. Geltungsbereich

The content and scope of the service owed by EV-IG GMBH are based on the service description provided by EV-IG GMBH in the order form, voucher or offer. EV-IG GMBH or the third parties entrusted with the provision of the service shall not be obliged to carry out any work that goes beyond the contractually agreed service (such as breakthroughs, any adjustments or additional work, in particular if the existing electric installation is insufficient and/or if there is no suitable power connection available.) This work shall be the sole responsibility of the Customer.

3. Lieferung, Versand

a. a. Der Versand der Waren erfolgt vom Lager an die Bordsteinkante der vom Kunden angegebenen Lieferadresse. Im Falle einer internationalen Lieferung oder Dienstleistung trägt der Kunde alle Zölle, Gebühren und sonstigen Steuern. Der Gefahrenübergang richtet sich nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. b. Die Lieferzeit für Waren und Dienstleistungen wird im Einzelfall vereinbart oder von der EV-IG GMBH bei Auftragsannahme angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, garantiert die EV-IG GMBH keine Lieferzeit. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung der Lieferzeit nicht bei der Lieferung anwesend und hat er dies nicht rechtzeitig vorher mitgeteilt, so ist EV-IG GMBH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere solche, die durch weitere Lieferversuche oder Lagerkosten entstehen, zu verlangen.
c. Der Kunde ist berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, wenn EV-IG GMBH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde EV-IG GMBH anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat.
d. Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Installationsleistungen aufgrund unvorhergesehener Umstände oder aus Gründen, die die EV-IG GMBH nicht zu vertreten hat, nicht zu erbringen. EV-IG GMBH wird den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Dem Kunden wird der bereits bezahlte Kaufpreis zurückerstattet.
e. Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Risikoübertragung

a. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
c. Die Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug gerät.

5. Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dritte

Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Dritte mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen.

6. Preise, Zahlung und Fälligkeit

a. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Warenangebot angegebenen Preise (vorbehaltlich Klausel III). Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben, inklusive Umsatzsteuer und exklusive der dort angegebenen Liefer- und Versandkosten. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die bestellten Dienstleistungen oder Waren werden dem Kunden nach der Lieferung der Ware oder Erbringung der bestellten Dienstleistung in Rechnung gestellt, sofern nicht in III. anders angegeben oder gesondert geregelt. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.

c. Kommt der Kunde durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug oder gerät er nach Ablauf von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung automatisch in Verzug, behält sich EV-IG GMBH die Berechnung von Verzugsschäden (z.B. Inkassospesen, Mahngebühren (für Unternehmen betragen diese nach den gesetzlichen Bestimmungen EUR 40,00) und Verzugszinsen) vor.

d. Im Falle der Verwendung eines Gutscheins gilt die Einlösung des Gutscheins als Begleichung der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes oder für die darin beschriebene Leistung. Die Punkte 6.b. und 6.c. sind nicht relevant.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der EV-IG GMBH. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum der EV-IG GMBH stehenden Gegenstände ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Versicherung gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und Schwachstrom). Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist der EV-IG GMBH auf Verlangen zu erbringen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die EV-IG GMBH abgetreten.

8. Duty of the Customer to cooperate

a. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle öffentlichen und privaten Genehmigungen zu beschaffen, die für die Installation, den Anschluss und den Betrieb der Ladestation erforderlich sind.

b. Wenn die Installation und der Anschluss einer Ladestation oder eine Installationsüberprüfung/Standortkontrolle vereinbart wurde, muss der Kunde
(1) sicherstellen, dass ein geeigneter und freier Raum für die Installationskontrolle/Standortkontrolle, die Installation und den Anschluss der Ladestation zur Verfügung steht
(2) alle Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Installation, der Anschluss und der spätere Betrieb einer Ladestation möglich ist
(3) zu dem für die Installation vereinbarten Zeitpunkt und Datum anwesend sein oder einen Dritten ermächtigen, seinen Platz einzunehmen,
(4) der EV-IG GMBH unaufgefordert die erforderlichen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben zur Verfügung stellen,
(5) der EV-IG GMBH oder von ihr beauftragten Dritten die Nutzungs-, Zugangs- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) garantieren, dass sie, sollten sie nicht Eigentümer des Grundstücks sein, alle Genehmigungen für die Aufstellung und den Anschluss der Ladestation erworben haben und halten die EV-IG GMBH oder den von ihr beauftragten Dritten in vollem Umfang schad- und klaglos.

c. Erfolgt die Installation und der Anschluss einer Ladestation oder Hardware für die unter Punkt III. genannte Dienstleistung nicht durch einen von der EV-IG GMBH beauftragten Installateur, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Übergabeprotokoll entsprechend der aktuellen Vorlage übermittelt wird.

d. Kann die Leistung aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, wird ein neuer Termin vereinbart und die EV-IG GMBH ist berechtigt, die durch die Leistungsverzögerung oder -unterbrechung entstehenden Mehrkosten (z.B. zusätzlich erforderliche Fahrten) gesondert in Rechnung zu stellen.

9. Haftung

a. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der EV-IG GMBH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet EV-IG GMBH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, der Kunde macht Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.

b. Absatz 1 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EV-IG GMBH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

c. Die Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

d. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Arbeitsausfall, Ansprüche Dritter und Folgeschäden oder Schäden durch Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

e. Vorübergehende Störungen, Einschränkungen und/oder Unterbrechungen des Kundenportals der EV-IG GMBH (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und gelten nicht als technische Mängel. Sie berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz- und/oder Ersatzansprüchen.

f. Die vertraglichen Pflichten der EV-IG GMBH funktionieren teilweise (vgl. z.B. Klausel III) mit Hilfe der wesentlichen Kommunikationsinfrastruktur wie mobile oder drahtgebundene Internetverbindungen. Die EV-IG GMBH haftet nicht für Schäden, die durch Fehlfunktion der Kommunikationsinfrastruktur und/oder der Stromversorgung entstehen. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Dritten mit dem Einbau von Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder wenn Fahrzeugmängel vorliegen, die eine ordnungsgemäße Ladung zumindest zeitweise unmöglich machen. Von EV-IG GMBH bezogene Steuerungen funktionieren nur in Verbindung mit der von EV-IG GMBH zur Verfügung gestellten Software. Von Dritten bezogene Ladestationen funktionieren nur dann, wenn die zusätzlichen – von der EV-IG GMBH nicht beeinflussbaren – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der EV-IG GMBH-Software erfüllt sind.

g. Die EV-IG GMBH haftet nur für nachweislich adäquate kausale Schäden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

h. Im Falle eines Datenverlustes haftet die EV-IG GMBH nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der EV-IG GMBH besteht diese Haftung nur, wenn der Kunde unmittelbar vor der Handlung, die zum Datenverlust geführt hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

10. Mängelrüge

a. Die Garantie entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

b. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so hat er die Gegenstände unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen, soweit dies im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges möglich ist. Die Artikel müssen auch einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, so ist dieser der EV-IG GMBH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jede Haftung für Mängel der Gegenstände ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Kunde die EV-IG GMBH nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware benachrichtigt. Versteckte Mängel, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist gefunden werden konnten, können gegenüber EV-IG GMBH nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Gegenstände eingeht.

c. Die EV-IG GMBH haftet nicht für Garantiezusagen von Geräteherstellern.

d. Erfolgt die Installation eines Produktes nicht durch die EV-IG GMBH oder durch einen von der EV-IG GMBH autorisierten Dritten, haftet die EV-IG GMBH nicht für fehlerhafte Installation, Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte Installation und insbesondere durch Nichtbeachtung der geltenden Installationsvorschriften verursacht werden.

e. Der Kunde hat Mängel so detailliert wie möglich zu beschreiben und EV-IG GMBH schriftlich zu informieren.

11. Verjährung von Mängelansprüchen

a. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln bei der Herstellung und Lieferung von Neuwaren in einem Jahr. Veräußert der Kunde eine von der EV-IG GMBH gelieferte Sache im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter, bleiben die Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.

b. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche bei der Herstellung und Lieferung neuer Sachen nach zwei Jahren, bei der Lieferung einer gebrauchten Sache nach einem Jahr.

12. Literaturhinweise

Der Geschäftskunde erklärt sich damit einverstanden, nach Auftragserteilung von EV-IG GmbH als Referenz genannt zu werden. Die EV-IG GmbH ist auch berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Website und in Marketingunterlagen zu verwenden. Diese Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

13. Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14. Übernahme des Vertrages

Die EV-IG GMBH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Wird dieser Vertrag auf eine andere Firma übertragen, hat der Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht, das innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung gegenüber der EV-IG GMBH auszuüben ist.

15. Service und Unterstützung

Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldungen von technischen Störungen etc.) können per E-Mail und/oder Telefon von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr gestellt werden. Die Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet, der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von zwei Tagen. Von Ziffer II 14 abweichende Regelungen müssen zwischen EV-IG GMBH und dem Nutzer gesondert schriftlich vereinbart werden.

16. Höhere Gewalt

Leistungshindernisse durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse, die von keiner der beiden Vertragsparteien zu vertreten sind, berechtigen jede Vertragspartei, ihre vertraglich geschuldete Leistung so lange aufzuschieben, wie das Hindernis andauert und die Erfüllung der Verpflichtung aufgrund dieser Situation unmöglich ist, sofern eine der Vertragsparteien dies der anderen Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der höheren Gewalt mitteilt. Dies gilt nicht für Zahlungen, die nach dem Vertragsverhältnis fällig sind.

17. Widerrufsrecht

Hat der Kunde mit EV-IG GMBH einen Vertrag über die Lieferung von Waren als Verbraucher geschlossen, so hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung:

Annullierungspolitik für Waren
(1) Kündigungsrecht Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein im Namen des Kunden handelnder Dritter, der nicht der Beförderer ist, den letzten Gegenstand in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der Kunde die EV-IG GMBH: EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg info@ev-ig.com, durch eine eindeutige Erklärung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) über die Entscheidung zum Widerruf des Vertrages informieren. Der Kunde kann zu diesem Zweck das beigefügte Muster eines Rücktrittsformulars verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.

(2) Widerrufsfolgen: Tritt der Kunde von einem Vertrag zurück, so hat EV-IG GMBH alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde einen anderen als den billigsten Standardversanddienst der EV-IG GMBH gewählt hat) spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung bei EV-IG GMBH zu erstatten. Für die Rückzahlung verwendet EV-IG GMBH die gleiche Zahlungsweise wie der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden diese Rückzahlung in Rechnung gestellt. EV-IG GMBH kann die Rückzahlung solange verweigern, bis sie die Ware wieder in ihrem Besitz hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welcher Fall früher eintritt. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er EV-IG GMBH über den Rücktritt vom Vertrag informiert hat, an EV-IG GMBH zurückzusenden oder zu liefern. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist an EV-IG GMBH absendet. Die direkten Kosten der Rücksendung von Waren, die nicht als Postsendung versandt werden können und können, trägt der Kunde. Die Kosten für die Rücksendung nicht paketversandfähiger Sachen werden auf maximal 30 Euro geschätzt. Für eine Wertminderung der Ware hat der Kunde nur dann aufzukommen, wenn diese Wertminderung auf eine andere als die zur Feststellung des Zustandes, der Beschaffenheit und der Funktionsfähigkeit der Ware erforderliche Behandlung zurückzuführen ist. Eine Abholung der Ware durch die EV-IG GMBH oder auf deren Kosten ist nur dann gültig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen – eine Rücksendung der Ware auf dem Postweg nicht möglich ist.

Annullierungspolitik für Dienstleistungen
(1) Kündigungsrecht Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde die EV-IG GMBH: EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg info@ev-ig.com über die Entscheidung zum Widerruf durch eine eindeutige Erklärung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) zu informieren. Der Kunde kann zu diesem Zweck das beigefügte Muster eines Rücktrittsformulars verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Widerrufsfolgen: Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat EV-IG GMBH dem Kunden sämtliche Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde einen anderen als den billigsten Standardversand der EV-IG GMBH gewählt hat) spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung bei EV-IG GMBH zu erstatten. Für die Rückzahlung verwendet EV-IG GMBH die gleiche Zahlungsweise wie der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden diese Rückzahlung in Rechnung gestellt. Hat der Kunde den Beginn der Leistungen während der Widerrufsfrist gewünscht, so hat der Kunde an EV-IG GMBH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen bis zu dem Zeitpunkt entspricht, zu dem der Kunde EV-IG GMBH über die Ausübung des Widerrufsrechts informiert, bezogen auf den vollen Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(3) Besondere Anweisungen: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

18. Datenschutz / Vertraulichkeit

Die EV-IG GMBH verpflichtet ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Die Vertragsparteien werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, eine der Parteien entbindet die andere Partei schriftlich von dieser Geheimhaltungspflicht.

Die EV-IG GMBH ist verpflichtet – und wird ihre Mitarbeiter durch entsprechende vertragliche Regelungen verpflichten – alle vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erlangten Kenntnisse, die sich auf diesen Vertrag und seine Erfüllung beziehen, geheim zu halten, auch wenn diese nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet sind. Die Geheimhaltungspflicht der EV-IG GMBH und ihrer Mitarbeiter besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Dies gilt nicht für eine Offenlegung vor Gerichten oder Behörden, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für Dokumente, Informationen und erworbene Kenntnisse, bezüglich derer und soweit der Kunde der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche Informationen
(a) wie sie dem Empfänger bei Vertragsabschluss nachweislich bereits bekannt war oder wie sie ihm von einem Dritten nach Vertragsabschluss offengelegt wurde, ohne dass gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung verstoßen wurde, oder

(b) wie sie der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war oder danach veröffentlicht wurde, solange diese Offenlegung nicht gegen diesen Vertrag verstieß.

19. Abrechnung, Lastschriften, Strafen

a. Die jeweils fälligen Beträge werden vom Kunden bzw. der Firma mittels Bankeinzug oder mittels einer Rechnung der EV-IG GMBH eingezogen. Die Vorabinformationsfrist des SEPA-Lastschrift-Mandats wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde bzw. das Unternehmen muss sicherstellen, dass die einzuziehenden Beträge von dem angegebenen Bankkonto abgebucht werden können. Kann der Lastschrifteinzug nicht eingezogen werden, berechnet die EV-IG GMBH dem Kunden bzw. dem Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR für jede nicht erfolgreiche Transaktion.

b. Der Kunde erhält Zugang zum Kundenportal der EV-IG GMBH. Kundendaten sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren oder zu ergänzen. Der Nutzer ist verpflichtet, alle seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Erfolgt die Zahlung per Bankeinzug und ist nicht bereits eine Einzugsermächtigung im Kundenportal hinterlegt, so hat der Nutzer zusätzlich eine gültige Einzugsermächtigung seines Unternehmens hochzuladen, die von einer hierzu befugten Person zugunsten der EV-IG GMBH erteilt wird. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten zeitnah im Kundenportal oder schriftlich der EV-IG GMBH mitzuteilen.

c. Die Identifikation des Benutzers an der Ladestation sowie die in Anspruch genommenen Dienste nach den Ziffern III.1 bis III.2 erfolgen über eine RFID-Karte oder einen RFID-Chip. Dieser dient ausschliesslich der Identifikation des Benutzers an einer Ladestation, wo die entsprechende RFID-Nummer gespeichert ist. Die EV-IG GMBH überprüft lediglich die Identifikation des Nutzers.

(1) Bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte ist dies unverzüglich der EV-IG GMBH mitzuteilen. Die EV-IG GMBH kann die RFID-Karte nach Eingang der Verlust- oder Diebstahlmeldung mit der Kartenidentifikationsnummer sperren. Der Nutzer ist für alle Transaktionen verantwortlich, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor sie vom Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von der EV-IG GMBH gesperrt wurde.

(2) Wenn eine RFID-Karte verloren geht oder gestohlen wird, stellt die EV-IG GMBH dem Nutzer gegen eine zusätzliche Gebühr eine neue RFID-Karte aus.

(3) Der Benutzer ist nur berechtigt, ein entsprechend zugewiesenes Fahrzeug pro RFID-Karte zu aktivieren. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung und der Aktivierung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels derselben RFID-Karte behält sich die EV-IG GMBH vor, vom Nutzer zusätzlich zu den Kosten für die Beschaffung einer weiteren eingesparten RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Form eines Zuschlags in Höhe von 100% der Beschaffungskosten pro Verstoß zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten; die bisherige Strafe wird auf den Schadensersatz angerechnet. Darüber hinaus ist die EV-IG GMBH berechtigt, die RFID-Karte vorläufig zu sperren.

20. Aktualisierung

Während der Vertragslaufzeit stellt EV-IG GMBH dem Kunden/Nutzer bei Bedarf Software-Updates der EV-IG GMBH zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen dem Zweck der vertraglichen Funktionalität. Für diese fallen für den Kunden/Nutzer keine zusätzlichen Gebühren a

5. Upgrades

Während der Vertragslaufzeit kann die EV-IG GMBH dem Kunden/Nutzer kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software anbieten. Diese beziehen sich in der Regel auf weitere Produktmodule, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt oder erworben werden können.

IV. Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

2. Als Vertragssprache wird ausschließlich Deutsch festgelegt.

3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der EV-IG GMBH und dem Kunden München.

4. Im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.