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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich und Vertragspartei

(1) Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist die EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg, Geschäftsführer: Liliana Fortich und Raymond Lucas, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 155937 (nachfolgend EV-IG GMBH).

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EV-IG GMBH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Einlösung eines Gutscheins/Angebotes gültigen Fassung. Vertragsangeboten des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Dritte, die für die EV-IG GMBH tätig sind, aber keine Mitarbeiter der EV-IG GMBH sind, sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu geben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

(4) Customers within the meaning of the terms and conditions are both consumers and business owners and legal entities under public law. Consumers within the meaning of the terms and conditions are natural persons who have entered into a business relationship and who are not acting within a commercial or independent means of making a living. Business owners within the meaning of the terms and conditions are natural persons or legal entities or partnerships with legal capacity who have entered into a business relationship and who are acting within the context of a commercial or independent means of making a living, as well as legal entities under public law.

II. General

1. Abschluss des Vertrages

Für den Fall, dass die EV-IG GMBH dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Dienstleistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zustande, wenn dieses vom Kunden (vorzugsweise schriftlich) innerhalb der Frist angenommen wird und/oder der Kunde von der EV-IG GMBH angebotene Leistungen in Anspruch nimmt.

2. Umfang

Inhalt und Umfang der von der EV-IG GMBH geschuldeten Leistung richten sich nach der von der EV-IG GMBH im abgegebenen Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die EV-IG GMBH und ihre Partner oder die mit der Leistungserbringung betrauten Dritten sind nicht verpflichtet, über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehende Arbeiten auszuführen. Diese Arbeiten liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

3. Lieferung, Versand

a. Der Versand der Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante der vom Kunden angegebenen Lieferadresse. Im Falle einer internationalen Lieferung oder Leistung trägt der Kunde alle Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrenübergang richtet sich nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. Die Lieferzeit für Lieferungen und Leistungen wird individuell vereinbart bzw. von der EV-IG GMBH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt die EV-IG GMBH keine Garantie für eine Lieferzeit. Ist der Besteller trotz vorheriger Ankündigung des Liefertermins nicht zur Anlieferung erschienen und hat er dies nicht rechtzeitig vorher mitgeteilt, so ist die EV-IG GMBH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere solche, die durch weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten entstehen, zu verlangen.
c. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Kauf berechtigt, wenn die EV-IG GMBH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde der EV-IG GMBH daraufhin erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat.
d. Die EV-IG GMBH behält sich vor, Leistungen aus unvorhergesehenen oder von der EV-IG GMBH nicht zu vertretenden Gründen nicht zu erbringen. Die EV-IG GMBH wird den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird dem Kunden zurückerstattet.
e. Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

4. Übertragung von Risiken

a.Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe auf den Käufer über.
c. Der Übergang gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde im Verzug der Annahme der Ware ist.

5. Erbringung von Dienstleistungen durch Partner und Dritte

Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Partner und oder Dritte mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen.

6.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich und Vertragspartei

(1) Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist die EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg, Geschäftsführer: Liliana Fortich und Raymond Lucas, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 155937 (nachfolgend EV-IG GMBH).

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EV-IG GMBH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Einlösung eines Gutscheins/Angebotes gültigen Fassung. Vertragsangeboten des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Dritte, die für die EV-IG GMBH tätig sind, aber keine Mitarbeiter der EV-IG GMBH sind, sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu geben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

(4) Customers within the meaning of the terms and conditions are both consumers and business owners and legal entities under public law. Consumers within the meaning of the terms and conditions are natural persons who have entered into a business relationship and who are not acting within a commercial or independent means of making a living. Business owners within the meaning of the terms and conditions are natural persons or legal entities or partnerships with legal capacity who have entered into a business relationship and who are acting within the context of a commercial or independent means of making a living, as well as legal entities under public law.

II. General

1. Abschluss des Vertrages

Für den Fall, dass die EV-IG GMBH dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Dienstleistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zustande, wenn dieses vom Kunden (vorzugsweise schriftlich) innerhalb der Frist angenommen wird und/oder der Kunde von der EV-IG GMBH angebotene Leistungen in Anspruch nimmt.

2. Umfang

Inhalt und Umfang der von der EV-IG GMBH geschuldeten Leistung richten sich nach der von der EV-IG GMBH im abgegebenen Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die EV-IG GMBH und ihre Partner oder die mit der Leistungserbringung betrauten Dritten sind nicht verpflichtet, über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehende Arbeiten auszuführen. Diese Arbeiten liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

3. Lieferung, Versand

a. Der Versand der Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante der vom Kunden angegebenen Lieferadresse. Im Falle einer internationalen Lieferung oder Leistung trägt der Kunde alle Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrenübergang richtet sich nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. Die Lieferzeit für Lieferungen und Leistungen wird individuell vereinbart bzw. von der EV-IG GMBH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt die EV-IG GMBH keine Garantie für eine Lieferzeit. Ist der Besteller trotz vorheriger Ankündigung des Liefertermins nicht zur Anlieferung erschienen und hat er dies nicht rechtzeitig vorher mitgeteilt, so ist die EV-IG GMBH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere solche, die durch weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten entstehen, zu verlangen.
c. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Kauf berechtigt, wenn die EV-IG GMBH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde der EV-IG GMBH daraufhin erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat.
d. Die EV-IG GMBH behält sich vor, Leistungen aus unvorhergesehenen oder von der EV-IG GMBH nicht zu vertretenden Gründen nicht zu erbringen. Die EV-IG GMBH wird den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird dem Kunden zurückerstattet.
e. Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

4. Übertragung von Risiken

a.Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe auf den Käufer über.
c. Der Übergang gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde im Verzug der Annahme der Ware ist.

5. Erbringung von Dienstleistungen durch Partner und Dritte

Die EV-IG GMBH behält sich das Recht vor, Partner und oder Dritte mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen.

6. Preise, Zahlung und Fälligkeit

a. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Angebot der Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich Ziffer III.). Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, inklusive Umsatzsteuer und exklusive der dort genannten Liefer- und Versandkosten. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die bestellten Leistungen bzw. Waren werden dem Kunden nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, sofern in III. nicht anders angegeben oder gesondert geregelt. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.

c. Gerät der Kunde durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder automatisch nach Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug, behält sich die EV-IG GMBH die Verrechnung von Verzugsschäden (z.B. Inkassospesen, Mahnspesen (bei Unternehmern entsprechend den

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der EV-IG GMBH. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ordnungsgemäß zu versichern (z.B. Versicherung gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und Schwachstrom). Die entsprechende Versicherung ist der EV-IG GMBH auf Verlangen nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Bestellers als an die EV-IG GMBH abgetreten.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

a. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung aller öffentlichen und privaten Genehmigungen, die für die Installation, den Anschluss und den Betrieb der Ladestation erforderlich sind.
b. Wurde die Installation und der Anschluss einer Ladestation oder eine Installationsprüfung/Vor-Ort-Prüfung vereinbart, muss der Kunde
(1) dafür zu sorgen, dass ein geeigneter und freier Platz für die Installationsprüfung/den Standortcheck, die Installation und den Anschluss der Ladestation zur Verfügung steht
(2) alle Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass die Installation, der Anschluss und der spätere Betrieb einer Ladestation möglich sind
(3) zum vereinbarten Zeitpunkt der Installation anwesend zu sein oder einen Dritten zu beauftragen, an seiner Stelle zu handeln,
(4) der EV-IG GMBH unaufgefordert die erforderlichen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben zu machen,
(5) der EV-IG GMBH oder von ihr beauftragten Dritten die Nutzungs-, Zugangs- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) garantieren, dass sie, sofern sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, alle Genehmigungen für die Errichtung und den Anschluss der Ladestation eingeholt haben und halten die EV-IG GMBH bzw. den von ihr beauftragten Dritten vollkommen schad- und klaglos.
c. Erfolgt die Installation und der Anschluss einer Ladestation oder Hardware für die unter Punkt III. genannte Leistung nicht durch einen von der EV-IG GMBH beauftragten Installateur, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Übergabeprotokoll gemäß der aktuellen Vorlage übermittelt wird.
d. Kann die Leistung aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, wird ein neuer Termin vereinbart und die EV-IG GMBH ist berechtigt, die durch die Leistungsverzögerung oder -unterbrechung entstehenden Mehrkosten (z.B. zusätzlich erforderliche Fahrten) gesondert zu berechnen.

9. Haftung

a. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der EV-IG GMBH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Bei leicht fahrlässiger Verletzung dieser Vertragspflichten haftet die EV-IG GMBH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b. Absatz 1 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EV-IG GMBH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

c. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

d. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter und Folgeschäden oder Schäden durch Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

e. Vorübergehende Störungen, Einschränkungen und/oder Unterbrechungen des Kundenportals der EV-IG GMBH (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und gelten nicht als technische Mängel. Sie berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüchen.

f. Die vertraglichen Pflichten der EV-IG GMBH funktionieren teilweise (vgl. z.B. Ziffer III) mit Hilfe der notwendigen Kommunikationsinfrastruktur wie z.B. mobile oder kabelgebundene Internetverbindungen. Die EV-IG GMBH haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder der Energieversorgung verursacht werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Dritten mit dem Einbau von Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder wenn Fahrzeugdefekte vorliegen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest zeitweise unmöglich machen. Von der EV-IG GMBH bezogene Steuergeräte funktionieren nur in Verbindung mit der von der EV-IG GMBH zur Verfügung gestellten Software. Von Dritten bezogene Ladestationen funktionieren nur, wenn die mit der Software der EV-IG GMBH verbundenen zusätzlichen Voraussetzungen, auf die die EV-IG GMBH keinen Einfluss hat, erfüllt sind.

g. Die EV-IG GMBH haftet nur für nachweislich adäquat kausale Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

h. Bei Datenverlust haftet die EV-IG GMBH nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, wenn der Kunde die Daten ordnungsgemäß gesichert hat. Im Falle leichter Fahrlässigkeit der EV-IG GMBH gilt diese Haftung nur, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Handlung eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

10. Anspruch auf Mängel

a. Die Bürgschaft richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Gegenstände sind außerdem einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, so ist dieser der EV-IG GMBH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jede Haftung für Mängel der Gegenstände ausgeschlossen. Der Zustand der Ware gilt als genehmigt, wenn der Besteller die EV-IG GMBH nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Versteckte Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden konnten, können nur dann gegenüber der EV-IG GMBH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Gegenstände eingeht.

c. EV-IG GMBH haftet nicht für Garantiezusagen von Geräteherstellern.

d. Erfolgt der Einbau eines Produktes nicht durch die EV-IG GMBH oder durch einen von der EV-IG GMBH autorisierten Dritten, so haftet die EV-IG GMBH nicht für fehlerhaften Einbau, Mängel oder Schäden, die durch fehlerhaften Einbau und insbesondere durch Nichtbeachtung der geltenden Einbauvorschriften verursacht werden.

e. Der Besteller hat Mängel so genau wie möglich zu beschreiben und der EV-IG GMBH schriftlich mitzuteilen.

11. Verjährungsfrist für Mängelansprüche

a. If the CustomIst der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche aus der Herstellung und Lieferung von Neuware in einem Jahr. Veräußert der Besteller eine von der EV-IG GMBH gelieferte Sache im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter, bleiben die Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.

b. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche bei der Herstellung und Lieferung einer neuen Sache in zwei Jahren, bei Lieferung einer gebrauchten Sache in einem Jahr.

12. Referenzen

Der Geschäftskunde erklärt sich damit einverstanden, von der EV-IG GmbH nach Auftragserteilung als Referenz genannt zu werden. Die EV-IG GmbH ist auch berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Website und in Marketingunterlagen zu verwenden. Diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

13. Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14. Übernahme des Vertrags

Die EV-IG GMBH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Im Falle der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung gegenüber der EV-IG GMBH ausüben muss.

15. Service und Unterstützung

Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldungen von technischen Störungen etc.) können per E-Mail und/oder Telefon von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr gestellt werden. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet, ein Anspruch des Kunden auf eine Beantwortung innerhalb von zwei Tagen besteht jedoch nicht. Von Ziffer II 14 abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen EV-IG GMBH und dem Nutzer.

16. Höhere Gewalt

Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhersehbarer Ereignisse, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, berechtigen jede Vertragspartei, ihre vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung und der dadurch bedingten Unmöglichkeit der Leistungserbringung hinauszuschieben, sofern eine der Vertragsparteien dies der anderen Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der höheren Gewalt anzeigt. Dies gilt nicht für nach dem Vertragsverhältnis fällige Zahlungen.

17. Recht auf Widerruf

Hat der Kunde als Verbraucher mit der EV-IG GMBH einen Vertrag über die Lieferung von Waren geschlossen, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung für Waren
(1) Widerrufsrecht Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die EV-IG GMBH: EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg info@ev-ig.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der

(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Besteller einen Vertrag widerruft, hat die EV-IG GMBH alle Zahlungen, die sie vom Besteller erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von der EV-IG GMBH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der EV-IG GMBH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet EV-IG GMBH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die EV-IG GMBH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder in Besitz genommen hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er der EV-IG GMBH den Widerruf des Vertrages mitteilt, an die EV-IG GMBH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die als Paket versandt werden können und können. Die Kosten für die Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren werden auf höchstens 30 EUR geschätzt. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Art und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Ware durch die EV-IG GMBH oder auf deren Kosten gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn eine Rücksendung der Ware auf dem Postweg nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich ist.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
(1) Widerrufsrecht Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die EV-IG GMBH: EV-IG GmbH, Stockkamp 10, 22607 Hamburg info@ev-ig.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
(2) Widerrufsfolgen: Wenn der Besteller den Vertrag widerruft, hat die EV-IG GMBH dem Besteller alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von der EV-IG GMBH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der EV-IG GMBH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die EV-IG GMBH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde der EV-IG GMBH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die EV-IG GMBH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Besondere Belehrungen: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

18. Datenschutz / Geheimhaltung

Die EV-IG GMBH verpflichtet ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Die Vertragsparteien werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, eine der Parteien entbindet die andere Partei schriftlich von dieser Geheimhaltungspflicht.

Die EV-IG GMBH ist verpflichtet – und wird ihre Mitarbeiter durch entsprechende vertragliche Regelungen verpflichten -, alle vom Kunden übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erlangten Kenntnisse, die sich auf diesen Vertrag und seine Erfüllung beziehen, geheim zu halten, auch wenn diese nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung der EV-IG GMBH und ihrer Mitarbeiter gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Dies gilt nicht für eine Offenlegung vor Gerichten oder Behörden, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für Unterlagen, Informationen und erlangte Kenntnisse, für die und soweit der Kunde der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche Informationen
(a) die dem Empfänger bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder ihm nach Vertragsschluss von dritter Seite offenbart wurden, ohne dass eine Geheimhaltungsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen, oder

(b) die der Öffentlichkeit bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder danach bekannt wurden, sofern diese Bekanntgabe nicht gegen diesen Vertrag verstößt.

19. Vertragssprache

Die Vertragssprache wird je nach Bedarf auf Englisch oder Deutsch festgelegt.

20. Kunde Typ

Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen EV-IG und dem Kunden Hamburg.

21. Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.